Normal? Folge 2 – Die AfD und die Glaubensfreiheit

Die Freiheit führt die AfD gern im Mund.  Aber am Beispiel der Religionen zeigt sich deutlich, was die Rechten unter Freiheit verstehen:

Deutschland – für uns normal: Glaubensfreiheit und keine Einschränkung in der Glaubensausübung

Glaube ist Privatsache, Nicht glauben ebenfalls.

Artikel 4 Grundgesetz:

1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Und was ist für die AfD normal?

Im Programm der AfD werden die Religionen unterschiedlich behandelt*

  • für islamische Glaubensgemeinschaften gelten spezielle Regeln, die für andere Religionsgemeinschaften nicht gelten
  • der Islam wird als einzige Religion kritisiert, alle anderen Kirchen nicht
    (wie bspw. Missbrauch und Frauenfeindlichkeit)

Das ist verfassungswidrig und diskriminierend!

*AfD-Programm für die Bundestagswahl 2021, S. 86


Imamemüssen bei der Zulassung ein Zertifikat B2 für diedeutsche Sprache des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorweisen können.

Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitätensind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.

Minarett und Muezzinruf sind mit einem toleranten Nebeneinander der Religionen, wie es die christlichen Kirchen praktizieren, nicht vereinbar“.

Die AFD will sich der „Unterdrückung muslimischer Frauen“ entgegenstellen, was eine Verallgemeinerung darstellt. – Es gibt keine entsprechende Aussage für andere Religionen in ihrem Programm. Frauenfeindliche Strömungen gibt es jedoch in allen Religionen.