Ermutigende Antworten aus dem Bundestag?

Am 21. Januar haben sich die Kieler OMAS GEGEN RECHTS mit einem Offenen Brief an die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten gewandt. Die Antworten von Mathias Stein (SPD), Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Stefan Seidler (SSW) und der Bundestagspräsidentin, Frau Bärbel Bas, die wir bislang erhalten haben, möchten wir an dieser Stelle mit Euch teilen

Als erster hat bereits am 24.01. Mathias Stein, MdB der SPD geantwortet

Liebe OMAS GEGEN RECHTS,
Sie haben sich mit einem Brief an meine Kolleg*innen und mich gewendet. Da wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion arbeitsteilig vorgehen, antworte ich Ihnen sehr gerne als zuständiger Abgeordneter für Kiel.
Erst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich u.a. für ein AfD-Parteiverbotsverfahren einsetzen. Die Verfasser unseres Grundgesetzes haben die Möglichkeit eines Parteiverbotes in unserer Verfassung verankert, damit in Deutschland nie wieder eine Partei an die Macht kommt, die unser demokratisches System abschaffen will. Aber die Anforderungen an ein Parteiverbot sind sehr, sehr hoch. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei nur dann verbieten, wenn man ihr nachweisen kann, dass sie planvoll das Funktionieren der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beseitigen will. Das setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Im Verfahren müssen eindeutige Beweise vorgelegt werden, und die Ansprüche an die Beweisführung sind äußerst hoch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Da die rechtsradikale Einstellung der AfD nicht zu leugnen ist, wird die Gesamtpartei vom Verfassungsschutz bereits als Verdachtsfall geführt. Die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Meine Kolleg*innen und ich beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der Partei und sehen, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt.
Persönlich bin ich von dem Hass gegen Menschen schockiert und angewidert, die durch die CORRECTIV-Recherchen offengelegt wurden. Einem AfD-Verbotsverfahren stehe ich grundsätzlich offen gegenüber, allerdings unter einer elementar wichtigen Bedingung: Wir müssen uns vorher absolut sicher sein, dass die Beweise, die wir in dem Verfahren vorlegen können, zu einem Verbot führen werden. Ein gescheitertes Verbotsverfahren wäre aus meiner Sicht fatal. Daher steht vor der Einleitung des Verfahrens für mich zwingend das Sammeln, Sichern und Auswerten von Beweisen.
Wir müssen uns außerdem darüber klar sein, dass mit dem Verbot der AfD nicht alle unsere Probleme gelöst wären. Das rassistische, antisemitische und rechtsextreme Gedankengut innerhalb der Gesellschaft lässt sich durch ein Verbot der AfD nicht einfach auslöschen. Alle demokratischen Parteien – egal ob im Bund, in den Ländern oder den Kommunen – müssen der von der AfD repräsentierten Gesinnung daher auch inhaltlich begegnen und sich immer wieder von ihr abgrenzen. Damit meine ich auch die CDU von Friedrich Merz, die mit ihren Äußerungen gegen den Zusammenhalt der Gesellschaft hetzt. Und auch jeder Bürger und jede Bürgerin der Bundesrepublik – unabhängig davon, ob man sich bereits parteipolitisch engagiert – darf bei der Verbreitung von rechtsextremem Gedankengut nicht weghören, sondern muss für unsere demokratischen Werte einstehen.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Unseren heutigen Wohlstand haben wir gerade
auch durch Arbeitsmigration erreicht. Und Migration macht unser Land bunter! Dafür müssen wir einstehen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich, wenn wir dazu weiter im Gespräch bleiben.

Zusammen mit der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, meiner Kollegin Aydan Özoğuz, und der SPD-Kronshagen veranstalte ich am 7.2.24 ab 18:30 Uhr im Bürgerhaus Kronshagen (Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen) eine Diskussionsrunde zum Thema „Deutschland – eine offene Gesellschaft?“ Sie sind herzlich eingeladen, zusammen mit uns zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

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Mathias Stein, MdB
Bürgerbüro Dock 1863 | Medusastraße 16 | 24143 Kiel
Telefon: +49 431 70542410 | www.mathias-stein.de

 

Auch Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter der Grünen hat uns eine freundliche Antwort geschickt:

Sehr geehrte OMAS GEGEN RECHTS, Regionalgruppe Kiel

haben Sie besten Dank für Ihre Zuschrift. Im Namen meiner ganzen Landesgruppe der Grünen Abgeordneten in Schleswig-Holstein, darf ich auf Ihr Schreiben wie folgt antworten.

Viele hunderttausend Menschen stehen in diesen Tagen auf für die Demokratie in unserem Land, für die Achtung der Menschenwürde und für eine vielfältige Gesellschaft, die Sicherheit und Freiheit für alle gewährleistet. Das ist großartig! In kleinen wie großen Städten gehen Menschen auf die Straße, engagieren sich in breiten gesellschaftlichen Bündnissen, unterschreiben Petitionen gegen Rechtsextremismus, treten im Alltag und auf Social Media für Demokratie und Freiheit ein. All dies zeigt, wie falsch und verlogen die Behauptung der AfD ist, sie würde „das Volk“ repräsentieren.

Die durch investigative journalistische Recherche offen gelegten Pläne der Rechtsextremist*innen zur Entrechtung und Vertreibung von vielen Millionen Menschen zeigen überdeutlich: Die AfD will ein ganz anderes Land, sie will ein autoritäres Regime der Unterdrückung, Willkür und Gewalt errichten. Das habe ich auch in meiner Rede im Rahmen der Aktuellen Stunde zur Wehrhaftigkeit unserer Demokratie in der vergangenen Sitzungswoche im Plenum des Deutschen Bundestags deutlich gemacht. Meine Rede können Sie hier nachlesen:  https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/aktuelle-stunde-wehrhafte-demokratie-2.

Relevante Teile dieser Partei meinen es tatsächlich ernst mit ihren Umsturzplänen. Die demokratischen Kräfte müssen gerade vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung alles tun, um sich dem entgegenzustellen, in der täglichen politischen Auseinandersetzung und in der Arbeit in den Regierungen und Parlamenten. Wir befinden uns aktuell mit Blick auf den Rechtsextremismus in unserem Land in einer sich immer weiter zuspitzenden Situation.

Wir stellen uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser großen Herausforderung. Wir haben im Bundestag in den letzten beiden Jahren bereits verschiedene Gesetze beschlossen, mit denen wir den Umtrieben von Extremist*innen rechtsstaatlich entgegentreten: Um den Missbrauch öffentlicher Gelder für Demokratiezersetzung zu verhindern, haben wir eine Regelung verabschiedet, nach der parteinahe Stiftungen nun nicht nur bekennen, sondern auch sicherstellen müssen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. Eine Stiftung, die dieses Fundament untergräbt, kann keine staatlichen Gelder erhalten. In der Parteienfinanzierung haben wir dafür gesorgt, dass unlautere Parteienwerbung durch reiche Hintermänner nun besser durchkreuzt werden kann. Und wir haben im Bundesrecht dafür gesorgt, dass Verfassungsfeind*innen schneller aus dem Öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das sind nur einige Beispiele.

Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land damit großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon mehrere AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend. Wir setzen uns daher intensiv mit allen Vorschlägen auseinander, die politisch wie rechtlich diskutiert werden und die von vielen Menschen gefordert werden. Dazu zählt der Vorschlag, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der AfD zu stellen oder auf Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Aberkennung von Grundrechten für einzelne AfD-Demagog*innen sowie mögliche Verbote von der AfD nahestehenden Vereinigungen wie der „Jungen Alternative“ werden ebenfalls diskutiert.

Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Parteienfinanzierung der NPD (inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt) zeigt: Unsere Demokratie ist wehrhaft, ihre Organe können gegen Extremist*innen und Verfassungsfeind*innen vorgehen – und tun das auch erfolgreich. In diesem Kampf kann der Rechtsstaat auf einen ganzen Werkzeugkoffer unterschiedlicher Instrumente zurückgreifen. Alle Verfassungsorgane sind aufgerufen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun genau auszuwerten, die Nutzung der jeweiligen Instrumente im Lichte aktueller Erkenntnisse in Betracht zu ziehen und sehr genau abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben.

Die Möglichkeit einer Grundrechtsverwirkung für erwiesene exponierte Verfassungsfeind*innen, also die Aberkennung von Grundrechten wie etwa der Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, wird in den letzten Wochen an vielen Stellen diskutiert. Die Schwelle für ein solches Verfahren ist im Rechtsstaat jedoch extrem hoch. Alle in den vergangenen Jahrzehnten beim Bundesverfassungsgericht gestellten Anträge sind gescheitert. Daher muss sorgfältig und gründlich abgewogen werden, ob der mögliche Nutzen eines solchen Verfahrens und die Risiken, die damit verbunden sind, in einem angemessenen Verhältnis stehen. Auch in der Praxis hätte die Fokussierung auf einzelne Personen vermutlich wenig Auswirkungen für die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen. Die Bundesregierung und die demokratischen Fraktionen im Parlament stehen aber auch hier in der Verantwortung, dies regelmäßig zu überprüfen.

Im Kampf gegen Rechtsextreme muss der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD im Blick behalten. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene. Sie tragen massiv zum Erstarken von Hass und Hetze bei. Deshalb stehen Vereine und Organisationen wie etwa die „Identitäre Bewegung“ oder auch die „Junge Alternative” zu Recht im Fokus der Sicherheitsbehörden und sind bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Sie sind regelmäßig Treiber, wenn es darum geht, rechtsextremistische Positionen der AfD den Weg zu ebnen. Aber auch ein Verbot solcher Vereine ist voraussetzungsvoll. Auch hier ist die Bundesregierung fortlaufend gefordert, auf Basis der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für vereinsrechtliche Maßnahmen gesichert vorliegen, so wie sie es auch schon bei der „Artgemeinschaft“, den „Hammerskins“ und anderen rechtsextremistischen Organisationen getan hat.

Wahrscheinlich stellen diese Antworten nicht wirklich zufrieden. Das könnte ich durchaus verstehen. Aber seien Sie nochmals versichert: Hier sorgfältig abzuwägen heißt nicht, untätig zu sein. Alle geeigneten und erfolgversprechenden rechtsstaatlichen Instrumente sind immer eine Option. Wir haben sie immer aufmerksam im Blick. Zugleich bleibt es eine gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokrat*innen, Verfassungsfeind*innen inhaltlich zu stellen, ihnen zuallererst so den Nährboden zu entziehen, dem Hass, der Hetze und der Menschenverachtung entschieden entgegenzutreten. Der Rechtsstaat hat starke Mittel in der Hand, er ist nicht hilflos, sondern wehrhaft zum rechten Zeitpunkt. Am Ende hat die Demokratie nur eine Zukunft, wenn sie getragen wird von engagierten Bürger*innen, die bei allen Meinungsunterschieden einen demokratischen Grundkonsens teilen und als Wert pflegen.

Wir sind daher überaus froh und dankbar, dass sich die OMAS GEGEN RECHTS gemeinsam mit unzähligen weiteren Menschen für unser Land, für die Menschenwürde und für eine demokratische Zukunft einsetzen.

Mit besten Grüßen nach Kiel!
Konstantin v. Notz

Stefan Seidler, SSW schickte uns diese Antwort:

Sehr geehrte Damen der Kieler Omas gegen Rechts,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem wichtigen Thema und bitte entschuldigen Sie die etwas späte Rückmeldung. Als einzelner Abgeordneter erreichen mich eine Vielzahl von Fragen, die in der Beantwortung viele Überlegungen anstoßen und viel Zeit in Anspruch nehmen.

Ihre Bedenken kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Erkenntnisse aus den Recherchen von Correctiv, die das Geheimtreffen in Potsdam aufgedeckt haben, sind erschreckend und ich nehme das Thema sehr ernst. Zeitgleich stimmt es mich ein wenig zuversichtlich, dass mich so viele Schreiben zu diesem Thema erreicht haben und dass die Erkenntnisse bundesweite Proteste gegen Rechtsextremismus ausgelöst haben.

Mein nordisches Demokratieverständnis ist von der Auffassung geprägt, sich in politischen Diskussionen auch mit unliebsamen politischen Positionen auseinandersetzen zu müssen. Allerdings muss unsere Demokratie wehrhaft gegenüber ihren Gegnern sein. Sollten sich unliebsame Positionen also als verfassungswidrig entlarven, muss man aktiv werden. Deshalb gehört für mich zu dieser Wehrhaftigkeit auch die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens dazu. Dazu stehe ich, weil Teile der Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen wollen, mit Aktionen attackieren und unterwandern.

Schulter an Schulter müssen die Demokraten in unserer Gesellschaft zusammenstehen, um unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Seidler

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Stefan Seidler

Mitglied des Deutschen Bundestages

SSW – Südschleswigscher Wählerverband (fraktionslos)

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Gefreut hat uns auch die ermutigende Antwort der Budestagspräsidentin, Frau Bärbel Bas (SPD)

Sehr geehrte OMAS GEGEN RECHTS,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren beherzten Aufruf zur Verteidigung der Demokratie. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Ich stimme Ihnen zu: Nicht nur die Politik und der Rechtsstaat sind derzeit gefragt, sondern jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Demokratie zu verteidigen. Der entschlossene Kampf gegen Rechtsextremismus war für mich schon immer ein zentrales Anliegen. Unsere Demokratie muss sich gegenüber ihren Feinden als wehrhaft erweisen. Ich teile Ihre Auffassung, dass es ganz wesentlich ist, die Gründe für den Zulauf zu Rechtsextremen zu adressieren, ohne ihnen nach dem Mund zu reden.

Die Parteien haben eine wichtige Funktion in unserer Demokratie. Deshalb kann über ein Parteiverbot der AfD nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden und für ein solches Verbot gibt es zu Recht hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13 zum Beispiel festgelegt, dass das „Parteiverbot [.] kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot [ist]. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.“

Nach meiner Überzeugung ist zuerst einmal die politische Auseinandersetzung in den Wahlkreisen und im Parlament der richtige Weg, populistischen Herausforderungen unserer Demokratie zu begegnen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu stärken. Dazu gehört, dass wir den Menschen mit Respekt zuhören, eine klare Sprache sprechen und unsere Politik gut erklären. Mit einem Parteiverbot allein bekommen wir nicht die menschenfeindlichen Einstellungen aus den Köpfen. Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus verschwinden nicht einfach. Ich finde es aber wichtig, dass alle Instrumente im Kampf gegen Rechtsextremismus intensiv diskutiert werden, gerade wenn neue Erkenntnisse und Entwicklungen eine neue Lagebewertung erfordern.

Nicht nur der Rechtsstaat verteidigt die Werte unseres Grundgesetzes. Es sind besonders die Bürgerinnen und Bürger, die unsere Demokratie stark und wehrhaft machen. Aus diesem Grund bin ich allen Menschen dankbar, die in diesen Wochen landesweit in kleinen und großen Städten in Ost und West auf die Straßen gehen, um ein Zeichen für Menschlichkeit und gegen Rechtsextremismus zu setzen, wie auch zuletzt am 27.01.2024 auf dem Rathausplatz in Kiel. Das macht mich zuversichtlich und ich hoffe sehr, dass wir überzeugten Demokratinnen und Demokraten noch viele weitere kraftvolle Signale in unser Land ausstrahlen.

Für Ihr politisches Engagement wünsche ich Ihnen weiterhin viel Energie und Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Präsidentin des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin